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Kooperative Zusammenarbeit

Die vier gemeinwohlorientierten Organisationen im Kanton Schwyz,
  • Pro Senectute Kanton Schwyz,
  • das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Schwyz,
  • der Spitex Kantonalverband Schwyz und
  • der Curaviva Kantonalverband Schwyz

sind überzeugt:

Die Herausforderungen der Altersversorgung können nur durch ein kooperatives Miteinander gelöst werden.

Darum haben sie sich in der Schwyzer Loyalitäts Charta verpflichtet, zum Wohle der Allgemeinheit eng und kooperativ zusammenzuarbeiten. Die politische Devise der Altersversorgung der Zukunft lautet zwar «ambulant vor stationär». Die vier Organisationen gehen davon aus, dass die Herausforderungen nur durch intensive Zusammenarbeit im Sinn von «ambulant und stationär» gemeistert werden können.

Die  vier Organisationen nehmen Aufgaben von der ambulanten bis hin zur stationären Altersbetreuung und -pflege wahr.
Dabei erfüllen sie im Auftrag des Kantons Schwyz, seinen Bezirken sowie Gemeinden teilweise gesetzliche Aufgaben. Im Bewusstsein der damit übernommenen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitgliedern sind die vier Organisationen für eine bestmögliche Betreuung im Alter besorgt. Sie vereinbaren, als gleichberechtigte Partnerinnen – in der erwähnten Umsetzung der Aufgaben – folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Wir richten unsere Arbeit auf das Wohl der Leistungsadressaten aus. Dabei respektieren wir ihr Recht auf Selbstbestimmung und ihre Freiheit bei der Wahl des Angebots.
  2. Wir achten bei unserer Arbeit – auch unter dem Aspekt des Wohls der jeweiligen Leistungsadressaten – auf Kompetenz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
  3. Wir arbeiten zusammen, um einen optimalen Erfolg unserer Angebote und Leistungen unter bestmöglichem Ressourceneinsatz zu erzielen.
  4. Wir verzichten darauf, Leistungen im Rahmen der Leistungsaufträge selber zu erbringen, wenn sie ein anderer beteiligter Partner kompetenter, wirksamer und wirtschaftlicher ausführen kann.
  5. Wir verpflichten uns, unsere Arbeit im Auftrag des Bundes, des Kantons, der Bezirke und Gemeinden – jeder für sich sowie untereinander und miteinander – fortlaufend kritisch zu hinterfragen und zu verbessern.
  6. Wir verfolgen Entwicklungen in der Altersbetreuung und -pflege kontinuierlich und integrieren aktuelle Erkenntnisse sowie Bedürfnisse in unsere Zusammenarbeit.

An diesen Grundsätzen orientieren sich die vier Organisationen auch bei der Kooperation im Bereich aller Dienstleistungen, die sie zusätzlich zu den genannten im Interesse älterer Menschen erbringen.

Vereinbart in Schwyz, am 28. 8.2019